Freitag, 21. Juni 2024
Muttersprache (§ 23 Abs. 2 Satz 1 und § 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)
Teil A | Textgebundenes Schreiben |
Teil B | Impulsgesteuertes Schreiben |
Montag, 24. Juni 2024
Englisch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit
Teil A | Hör- und Hörsehverstehen |
Teil B | Sprachgebrauch |
Teil C | Leseverstehen |
Teil D | Sprachmitteilung |
Teil E | Text- und Medienkompetenz |
Teil F | Schreiben |
Dienstag, 25. Juni 2024
Deutsch (§ 23 Abs. 6 Satz Nr. 1 MSO)
195 Minuten Arbeitszeit
Teil A | Zuhören |
Teil B | Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung Sprachgebrauch – Rechtschreiben |
Teil C | Lesen |
Teil D | Schreiben |
Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 MSO)
150 Minuten Arbeitszeit
Teil A | Zuhören |
Teil B | Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung Sprachgebrauch – Rechtschreiben |
Teil C | Lesen |
Teil D | Schreiben |
Mittwoch, 26. Juni 2024
Mathematik (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit
Teil A | 8.30 bis 9.00 Uhr |
Teil B | 9.10 bis 10.40 Uhr |
Eventuelle Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben!
Hinweise: Die Prüfungsteilnehmer müssen 15 Minuten vor Prüfungsbeginn im/vor dem Prüfungsraum sein; Papier wird gestellt.
Krankmeldungen am Prüfungstag nur durch Erziehungsberechtigte möglich. Am Prüfungstag muss eine zeitnah ausgestellte ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Unentschuldigt versäumte Prüfungen werden mit der Note 6 bewertet.
Für die Prüfungen gilt ein Verbot für die Nutzung digitaler Speichermedien, Smartphone und Smartwatch müssen daher vor schriftlichen Prüfungen abgegeben werden. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.
Fach |
Zugelassene Hilfsmittel |
Mathematik |
Für Teil A ist die Verwendung von Taschenrechner und Formelsammlung nicht erlaubt. Für Teil B ist der Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen (keine Bruchrechnungs- oder Gleichungsfunktionen), ebenso eine für die Mittelschule zugelassene Formelsammlung. |
Deutsch |
Die Verwendung eines rechtschriftlichen Wörterbuchs ausschließlich als Printversion ist während der gesamten Prüfung erlaubt. |
Englisch |
Teil A und B: Ein Wörterbuch ist nicht erlaubt. Teil C und D: Ein zweisprachiges Wörterbuch ist ausschließlich als Printversion erlaubt. |
Mathematik |
Prüflingen mit nichtdeutscher Muttersprache ist die Verwendung eines Wörterbuches – auch zweisprachig – in allen Prüfungsteilen ausschließlich als Printversion erlaubt. |
DaZ |
Teil A und B: Ein Wörterbuch ist nicht erlaubt. Teil C: Die Verwendung eines Wörterbuchs – auch zweisprachig– ist ausschließlich als Printversion erlaubt. |
Muttersprache |
Teil A: Ein Wörterbuch ist nicht erlaubt. Teil B: Die Verwendung eines Wörterbuchs – auch zweisprachig – ist ausschließlich als Printversion erlaubt. |
schulhausinterne schriftliche Prüfungen (NT, GPG, Religion…) |
Prüflingen mit nichtdeutscher Muttersprache ist die Verwendung eines Wörterbuches – auch zweisprachig – in allen Prüfungsteilen ausschließlich als Printversion erlaubt. |
Lernvideos im Fach Mathematik:
QA-Aufgaben Mebis-Prüfungsarchiv:
Neben Mathematik und Englisch sind auch alte QA-Aufgaben aus den Fächern Deutsch, Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache im Prüfungsarchiv zu finden.